Viele Vermieter in Deutschland sind über das Thema Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ, für Ferienwohnung und Ferienhaus bereits bestens informiert. Ich würde aber sagen, zu viele sind es nicht. Ich merke das vor allem im Rahmen meiner Coachings für Vermieter von Ferienunterkünften immer wieder, wenn ich mit Fragen zu diesem Thema konfrontiert werde. Deshalb habe ich Wichtiges und Wissenswertes zum Rundfunkbeitrag für Ferienwohnung und Ferienhaus zusammengetragen und möchte dich in diesem Artikel ausführlich über das Thema informieren.
Der Rundfunkbeitrag dient zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und muss von allen Haushalten entrichtet werden. Im Zuge der Umstellung der Rundfunkfinanzierung zum Jahreswechsel 2012/2013 wurde aus der bekannten Gebühreneinzugszentrale (GEZ) die neue Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten: der “ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice” mit Hauptsitz in Köln. Die veraltete Struktur der damaligen GEZ-Gebühren, die fast ausschließlich Gebühren nutzungsabhängig nach Empfangsgeräten definierte, war schon lange überholt und auch deshalb unbeliebt. Die neuen Rundfunkbeiträge, die unabhängig von genutzten Empfangsgeräten erhoben werden, sind nun meiner Meinung nach einfach verständlich und für viele „kleine“ Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern von Vorteil. Man könnte vereinfacht sagen: Aus komplizierten Gebühren wurden vereinfachte Beiträge.
Grundsätzlich entrichtet jeder Haushalt den Rundfunkbeitrag in Höhe von aktuell 18,36 Euro pro Monat (Stand: April 2024). Ganz egal, wie viele Personen in diesem Haushalt leben und in welchem Umfang und in welcher Menge Empfangsgeräte bereitgestellt werden. Die Gebühr ist ebenso unabhängig von der Anzahl der Ferienwohnungen, die du vermietest. Der Beitragsservice wird pro Betriebsstätte berechnet. Somit zählt jede Ferienunterkunft als separate Betriebsstätte und ist beitragspflichtig. Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern unterscheiden wir jedoch zwei Fälle:
In diesem Fall wird die selbstgenutzte Immobilie wie ein Zweitwohnsitz behandelt. Der zu zahlende Beitrag entspricht einem weiteren vollen Rundfunkbeitrag in Höhe von 18,36 Euro (Stand: April 2024).
Die Regelung zum Rundfunkbeitrag für vermietete Ferienwohnungen und Ferienhäuser sieht dagegen Folgendes vor:
“Sie haben Hotel- und Gästezimmer und/oder Ferienwohnungen, die Sie an Dritte vermieten? Die Beitragshöhe berechnet sich nach der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge pro Betriebsstätte. Das erste Zimmer oder die erste Ferienwohnung je zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei. Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Ferienwohnung zahlen Sie einen Drittelbeitrag – monatlich 6,12 Euro."
(Quelle: Rundfunkbeitrag | Informationen für Unternehmen und Institutionen)
Hier wird dann nochmals in Betriebsstätten auf dem Grundstück des Vermieters und außerhalb des privaten Wohnsitzes unterschieden:
Ferienwohnungsvermietung ohne weitere Betriebsstätte
Befindet sich die Ferienwohnung im selben Haus oder im Gebäudekomplex auf demselben Grundstück, auf dem auch der Vermieter seinen privaten Haushalt führt, so ist der private Haushalt als Betriebsstätte zu sehen. Für diese wird aber kein Beitrag erhoben, da bereits ein Beitrag für den Privathaushalt geleistet wird. Die erste Ferienwohnung ist auch hier immer beitragsfrei, erst ab der zweiten zu vermietenden Einheit wird ein Rundfunkbeitrag in Höhe eines Drittelbeitrages von 6,12 Euro für jede weitere Ferienwohnung erhoben.
Ferienwohnungsvermietung mit Betriebsstätte
Befindet sich die zu vermietende Ferienwohnung nicht in dem Haus, in dem du selbst auch privat wohnst, sondern irgendwo anders in Deutschland, handelt es sich um eine Betriebsstätte. Wenn du dort keine oder höchstens 8 Mitarbeiter beschäftigst – dies dürfte zu 99 % unter meinen Lesern zutreffend sein –, so zahlst du auch für diese Betriebsstätte einen weiteren Rundfunkbeitrag in Höhe eines Drittelbeitrages von 6,12 Euro. Das erste Ferienobjekt ist in dieser Vermietungssituation ebenfalls beitragsfrei. Für jede weitere Ferienwohnung, die dieser Betriebsstätte zugehörig ist, wird dann ein weiterer Drittelbetrag in Höhe von 6,12 Euro erhoben.
Die Anmeldung für den Rundfunkbeitrag für deine Ferienwohnung oder dein Ferienhaus ist eigentlich ganz einfach: Du kannst deine Betriebsstätte online registrieren und dann den Beitrag in Höhe von 18,36 Euro pro Monat entrichten. Nutze dafür einfach das folgende Formular: Betriebsstätte anmelden. Beachte, dass du als Vermieter grundsätzlich für die Anmeldung und Zahlung verantwortlich bist – es sei denn, deine Ferienwohnung ist aufgrund bestimmter Kriterien beitragsfrei. Stelle also sicher, dass du alle Voraussetzungen erfüllst und den Rundfunkbeitrag auch für deine Ferienwohnung oder dein Ferienhaus ordnungsgemäß entrichtest, um mögliche Konsequenzen bei Nichtzahlung zu vermeiden. Mit einer korrekten Anmeldung sorgst du dafür, dass deine Ferienwohnung legal betrieben wird und auch deine Gäste von den Vorteilen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks profitieren können.
Solltest du den Rundfunkbeitrag für deine Ferienwohnung oder Ferienhaus nicht ordnungsgemäß zahlen, können vor allem finanzielle Konsequenzen drohen. Der Beitrag ist, wie wir gesehen haben, verpflichtend und wird auch für Ferienimmobilien fällig. Sollte die Zahlung ausbleiben, kann der Beitragsservice entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dies kann zu Mahnungen und letztendlich zu rechtlichen Schritten führen. Eine fristgerechte Zahlung erspart dir also in jedem Fall Ärger!
Eine Befreiung von der Beitragspflicht ist in bestimmten Fällen möglich, beispielsweise wenn die Ferienwohnung dauerhaft nicht vermietet ist oder ausschließlich für private Zwecke genutzt wird. Eine Besonderheit ergibt sich außerdem, wenn deine Ferienunterkünfte nicht ganzjährig vermietet werden können, du also einen Saisonbetrieb hast. Schon zu GEZ-Zeiten konnte man sich von den Gebühren freistellen lassen, wenn ein Betrieb über einen längeren Zeitraum schließt. Solltest du die Vermietung deiner Ferienwohnungen oder Ferienhäuser über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten einstellen (beispielsweise über die Wintermonate), so kannst du dich von den Rundfunkbeiträgen für diesen Zeitraum freistellen lassen. Wichtig ist: Du musst die Schließung von öffentlicher oder amtlicher Stelle nachweisen können. Weitere Informationen dazu erhältst du auf der Webseite des Beitragsservice für Institutionen und Unternehmen.
Da das Thema unter Vermietern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern so gefragt ist, habe ich alle wichtigen Aspekte zum Rundfunkbeitrag, dessen Höhe und die Besonderheiten für Ferienimmobilien in einem Video erklärt. Schau gerne rein:
Bitte beachte dabei: Dieses Video berücksichtigt die Beitragshöhe bis 20. Juli 2021.
Fassen wir zusammen: Vermieter, die nur eine Ferienwohnung im eigenen Wohnhaus vermieten, müssen keinen weiteren Rundfunkbeitrag leisten. Das ist doch schön! Auch wenn du nur eine Ferienwohnung oder nur ein Ferienhaus jenseits deines Wohnsitzes an Gäste vermietest, sind die monatlichen Kosten mit 6,12 Euro durchaus moderat. So oder so, besteht aber auch für uns als Vermieter die Pflicht, den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Nur so können wir unschöne Konsequenzen vermeiden. Und falls du dich jetzt fragst, welche weiteren Kosten bei der Vermietung einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses entstehen, empfehle ich dir meinen Artikel: “Kosten für die Ferienwohnung – Diese Ausgaben entstehen bei der Vermietung”. Dort findest du weitere Details zu Kosten und Gebühren für Ferienwohnungen und Ferienhäuser, um dir einen Gesamtüberblick über den finanziellen Aspekt der Ferienvermietung zu verschaffen.
Die Suche über Google (Google Maps) sollte dir eine Auflistung über Fotografen geben, die in deiner Region bzw. der deiner Ferienunterkunft tätig sind. Hier solltest du darauf achten, dass sich die Fotografen mit Objektfotografie – bestenfalls sogar Ferienimmobilien – auskennen. In den Referenzen oder Galerien der jeweiligen Anbieter solltest du einen guten ersten Einblick über bisherige Projekte erhalten. Darüber hinaus gibt es auch deutschlandweit Fotografen, die sich auf die Fotografie von Ferienimmobilien spezialisiert haben. Gegen Übernahme der Fahrtkosten nehmen diese auch gerne weite Wege in Kauf, um für dich die perfekten Fotos zu schießen. Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehreren Experten zusammengearbeitet und können dir auf Nachfrage eine Empfehlung für deinen Standort aussprechen.
Primär ist dies von der Größe deiner Unterkunft abhängig. Jeder Raum sollte mindestens einmal abgelichtet werden. Besser sind jedoch Fotos aus mehreren Perspektiven, um einen besseren Eindruck vom Raum und dessen Größe zu erhalten. Für eine Ferienwohnung solltest du mindestens 20 Fotos haben. Wenn die Unterkunft besondere Merkmale (Kamin, Terrasse, besondere Einrichtungsgegenstände, etc.) aufweist, können es gerne mehr sein.
Der Preis für deine Aufnahmen/den Fotografen setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Anzahl Fotos/Objektgröße
Je größer deine Unterkunft ist, desto mehr Räume müssen abgelichtet werden. Der Aufbau der Belichtung und das Ausrichten der Kamera benötigt hier am meisten Zeit.
Nutzungsrechte
Für das Verwenden der Bilder in Print und Digital zahlst du eine Nutzungsgebühr. Achte darauf, für welche Zwecke du die Bilder mit der vereinbarten Genehmigung verwenden darfst.
Dekoration/Requisiten
Du möchtest deine Unterkunft vorab passend vom Fotografen dekoriert bekommen? Diese Zusatzleistung kostet in der Regel extra.
Umgebungsfotos
Zusätzliche Bilder von der Umgebung rund um deine Ferienunterkunft kosten oft extra, können deine Inserate oder deine Website aber zusätzlich bereichern.
Bildbearbeitung
Du möchtest deinen Bildern den letzten Feinschliff geben, bevor sie bei diversen Unterkunftsportalen im Netz landen? Der Fotograf hilft dir hier auf Nachfrage bestimmt gerne aus.
Für einen professionellen Fotografen zahlst du damit zwischen 400 – 1500 Euro für eine Ferienwohnung. Bei mehreren Objekten bekommt man meist einen kleinen Rabatt gewährt.
Der beste Zeitpunkt für die Unterkunftsaufnahmen liegt zwischen Frühjahr und Herbst. Hier ist es draußen meist freundlich und hell und die Wahrscheinlichkeit, einen sonnigen Tag zu erwischen, ist relativ hoch. Je nach Ausrichtung deiner Unterkunft (N,O,S,W) solltest du die Tageszeit für deine Aufnahmen bestimmen. In der Regel ist der frühe Morgen oder späte Nachmittag am besten für Fotos geeignet. Nutze gerne den Sonnenauf- und Sonnenuntergang, um weitere eindrucksvolle Aufnahmen zu erstellen.
Hier sind die Gegebenheiten deiner Unterkunft ausschlaggebend. Deine Unterkunft verfügt beispielsweise über sehenswerte hohe Decken oder einen offenen Wohnbereich? Dann wäre es doch klasse, wenn die Raumwirkung auch auf deinen Bildern transportiert werden könnte. Hier sollte dann ein Bildformat gewählt werden, welches die Besonderheiten deiner Ferienwohnung abgelichtet bekommt. Die am häufigsten verwendeten Formate sind 4:3, 16:10 oder 16:9. Achte jedoch darauf, dass das Format während des Shootings einheitlich bleibt, um Problemen bei der späteren Verwendung in Bildergalerien auf Websites oder in Inseraten vorzubeugen.
Für viele professionelle Fotografen ist es mittlerweile ausreichend, wenn sie am Tag des Shootings einen Zugang zu der zu fotografierenden Unterkunft erhalten. Du musst also nicht zwangsläufig vor Ort sein, damit die Unterkunft abgelichtet wird. Wenn du die Ferienwohnung jedoch mit deinen eigenen Requisiten dekorieren möchtest, ist ein Treffen vor Ort empfehlenswert.
Hallo Christine, maßgeblich ist die definierte Nutzungsart. Wennn ihr dort einen Zweitwohnsitz angemeldet habt, so sollte der entsprechende Beitrag für einen Zweitwohnsitz herhalten müssen. Ist die Wohnung als Ferienwohnung definiert, fällt vermutlich ein Beitrag für eine Betriebsstätte an zu der die erste Ferienwohnung beitragsfrei ist. Viele Grüße - Oliver
Wir sind in die Schweiz verzogen, als erster Wohnsitz, besitzen aber noch unser Haus in Deutschland welches wir immer wieder mal als Ferienwohnung nutzen. Das Haus gehört bereits unserer Tochter, wir besitzen das Nießbrauchsrecht. Freunde unserer Tochter machen auch in dem Haus in den Monaten August/September Urlaub, unentgeltlich. Welcher Beitrag muß bezahlt werden?
Hallo Sigrid, die beiden führen dann gemeinsam einen Haushalt, es muss dannn auch nur ein Beitrag gezahlt werden. Einer müsste dann bezahlen und der andere sollte Kontakt mit dem Beitragsservice aufnehmen und darauf hinweisen, dass der Haushalt bereits einen Beitrag unter der Beitragsnummer: XXX leistet. Viele Grüße - Oliver
Hallo Oliver, bisher hatten wir nur Feriengäste und Monteure und wir haben keinen Rundfunkbeitrag für die FW gezahlt. Die Beiden sind auf der Suche nach einer Wohnung und als Übergang bei uns, also denke ich es ist immer noch eine Ferienwohnung. Sie müssen sich ja irgendwo in Deutschland anmelden. Müssen denn jetzt Beide den vollen Rundfunkbeitrag zahlen, obwohl es nur eine Wohnung ist ? Lieben Gruß Sigrid
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