Wenn du eine Ferienwohnung hast, dann weißt du sicher genau, wie viel Geld du in die Immobilie sowie die Einrichtung investieren musstest. Die Möbel, die Geräte, die Dekoration – all das kostet Geld und muss irgendwann ersetzt werden. Glücklicherweise kannst du einen Teil dieser Kosten bei der Steuer geltend machen und sie abschreiben, um bares Geld zu sparen. Ich zeige dir hier, worauf du dabei achten musst und wie du am besten vorgehst. Außerdem stelle ich dir in diesem Artikel einen praktischen Abschreibungsrechner und eine Abschreibungstabelle für die Abschreibung deiner Ferienimmobilie und der Möbel zur Verfügung.
Stellen wir zunächst die wichtigste Frage: Warum lohnt es sich überhaupt, Ferienwohnungen und Möbel abschreiben zu lassen? Das ist relativ einfach erklärt: Eine Abschreibung bedeutet im Grunde nichts anderes, als dass du einen Teil der Kosten, die du für die Anschaffung oder Renovierung deiner Ferienwohnung aufgewendet hast, von deiner Steuerlast abziehen kannst. So kommt es, dass du jedes Jahr weniger Steuern zahlen musst. Und je höher die Kosten für die Anschaffungen oder Renovierungen deiner Ferienwohnung waren, desto mehr kannst du abschreiben – und desto mehr sparst du am Ende jeden Jahres. Wenn du also überlegst in eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus zu investieren, dann solltest du auf jeden Fall die Abschreibungsmöglichkeiten mit in deine Überlegungen einbeziehen.
In der jährlichen Steuererklärung kannst du dem Finanzamt also mitteilen, welche Ausgaben du für deine Ferienwohnung oder dein Ferienhaus getätigt hast und diese entweder direkt absetzen oder über einen gewissen Zeitraum abschreiben. Dabei kommt es jedoch auf einige Faktoren an: die Bedingungen für eine Abschreibung, die Art der Kosten und auch die Art der Abschreibung sind hier entscheidend. Gehen wir also diese Faktoren durch und schauen, was du wie abschreiben kannst.
Eine Ferienwohnung sowie die enthaltenen Möbel gelten als betriebsnotwendige Wirtschaftsgüter, die abgeschrieben werden können. Allerdings gibt es einige Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit du die Abschreibungen vornehmen kannst. Du findest sie in der folgenden Auflistung:
Sind die Bedingungen erfüllt, stellt sich die Frage, was genau abgeschrieben werden kann. Generell gilt dabei: Abgeschrieben werden vor allem Kosten auf Güter, die eine Abnutzung aufweisen. Dazu habe ich dir hier eine Liste als Übersicht für deine Ferienwohnung oder dein Ferienhaus erstellt:
Alle diese Kosten kannst du in der Steuererklärung geltend machen und über einen vordefinierten Zeitraum abschreiben. Wichtig: Das Grundstück selbst kann nicht abgeschrieben werden, da es keine Abnutzung aufweist.
In Deutschland gibt es zudem verschiedene Arten von Abschreibungen, die auf deine Ferienwohnung oder deine Möbel angewendet werden können. Die lineare Abschreibung ist die einfachste Art der Abschreibung und bedeutet, dass du einen bestimmten Prozentsatz deiner Investition jedes Jahr von der Steuer absetzen kannst. So kannst du beispielsweise über einen Zeitraum von 50 Jahren jedes Jahr 2 % deiner Kosten für die Ferienimmobilie von der Steuer abschreiben. Bei einer Investition von 100.000 Euro wären das 2.000 Euro pro Jahr. Eine andere Art der Abschreibung ist die sogenannte degressive Abschreibung. Hierbei nimmt der Prozentsatz, den du von der Steuer absetzen kannst, jedes Jahr ab. Welche Art der Abschreibung verwendet wird, richtet sich grundsätzlich nach dem Alter einer Immobilie. Bei neu gebauten Immobilien gilt generell die lineare Abschreibung, wurde die Immobilie jedoch vor 2004 gebaut, ist auch die degressive Abschreibung möglich.
Wenn du eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus kaufst, kannst du die Abschreibung geltend machen, sobald die Immobilie bezugsfertig ist. Wenn du Möbel oder andere Einrichtungsgegenstände kaufst, die über einem gewissen Kaufpreis liegen, kannst du auch diese abschreiben. Wie genau die Abschreibung dann berechnet wird, schauen wir uns jetzt an:
Die Höhe des Abschreibungssatzes sowie die Dauer der Abschreibung für eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus richtet sich nach dem Baujahr deiner Immobilie. Wurde deine Immobilie nach 1924 gebaut, beträgt der Abschreibungssatz bei einer linearen Abschreibung 2 % des Anschaffungspreises pro Jahr und wird über einen Zeitraum von 50 Jahren erlaubt. Das bedeutet, dass du jedes Jahr 2 % des ursprünglichen Kaufpreises von deiner Steuerlast abziehen kannst. Wurde deine Immobilie vor 1924 errichtet, liegt der Abschreibungssatz dagegen bei 2,5 % und kann über 40 Jahre abgeschrieben werden.
Der degressive Abschreibungssatz beträgt dagegen zu Beginn der Abschreibung – je nach Baujahr oder Erwerb zwischen 4 und 7 % in den ersten Jahren und nimmt danach in gewissen Schritten ab. Erfolgte der Bauantrag oder Erwerb beispielsweise nach 2003 beträgt der Abschreibungssatz in den ersten 10 Jahren 4 %, in den darauffolgenden 8 Jahren 2,5 % und in den letzten 32 Jahren 1,25 %.
Die Abschreibung von Möbeln, wie Betten oder Küchen, richtet sich dagegen nach dem Kaufpreis. Die Höhe der jährlichen Abschreibung ergibt sich hier aus der Division von Kaufpreis und Abschreibungsdauer. Letztere geht aus den vorgegebenen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums hervor. Zur Verdeutlichung hier ein Beispiel mit einer Kaufsumme von 5.000 Euro und einem Abschreibungszeitraum von 10 Jahren:
5.000 Euro / 10 Jahre = 500 Euro jährliche Abschreibung
Kaufst du also Möbel im Wert von 5.000 Euro für deine Ferienwohnung, kannst du jährlich durch die Abschreibung 500 Euro von deiner Steuerlast abziehen.
Um dir die gesamte Thematik mit der Abschreibung deiner Ferienwohnung oder deines Ferienhauses inklusive der Möbel zu erleichtern, habe ich einen browserbasierten, vollwertigen Abschreibungsrechner entwickeln lassen, der es dir ermöglicht, lineare Abschreibungen zu berechnen und als PDF zu speichern – natürlich wie immer kostenfrei.
Solltest du die Berechnungen lieber in gewohnter Excel-Umgebung durchführen wollen, so steht dir auch unsere Abschreibungstabelle zur Verfügung. Diese kannst du gegen Eingabe deiner E-Mail Adresse herunterladen und dann direkt mit deinen eigenen Angaben ausfüllen, um dir selbst deine jährlichen Abschreibungen – und damit deine Steuersenkung – auszurechnen. So weißt du ganz genau, um wie viel du deinen Steuersatz senken kannst und bist bestens auf die jährliche Steuererklärung vorbereitet!
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Abschreibungen sind eine großartige Möglichkeit, um bares Geld zu sparen. Für uns als Vermieter ist dies von entscheidendem Vorteil, da die Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern schließlich zur Generierung von Einnahmen gedacht ist. Die genannten Informationen sowie die Abschreibungstabelle als Download sollen dir nun dabei helfen, die Abschreibungen für deine Ferienwohnung zu meistern. Wenn du noch weitere Fragen hast oder Hilfe benötigst, zögere nicht, mich zu kontaktieren. Gerne helfe ich dir mit meiner Erfahrung als Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern und erarbeite gemeinsam mit dir eine profitable Lösung!
Die Suche über Google (Google Maps) sollte dir eine Auflistung über Fotografen geben, die in deiner Region bzw. der deiner Ferienunterkunft tätig sind. Hier solltest du darauf achten, dass sich die Fotografen mit Objektfotografie – bestenfalls sogar Ferienimmobilien – auskennen. In den Referenzen oder Galerien der jeweiligen Anbieter solltest du einen guten ersten Einblick über bisherige Projekte erhalten. Darüber hinaus gibt es auch deutschlandweit Fotografen, die sich auf die Fotografie von Ferienimmobilien spezialisiert haben. Gegen Übernahme der Fahrtkosten nehmen diese auch gerne weite Wege in Kauf, um für dich die perfekten Fotos zu schießen. Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehreren Experten zusammengearbeitet und können dir auf Nachfrage eine Empfehlung für deinen Standort aussprechen.
Primär ist dies von der Größe deiner Unterkunft abhängig. Jeder Raum sollte mindestens einmal abgelichtet werden. Besser sind jedoch Fotos aus mehreren Perspektiven, um einen besseren Eindruck vom Raum und dessen Größe zu erhalten. Für eine Ferienwohnung solltest du mindestens 20 Fotos haben. Wenn die Unterkunft besondere Merkmale (Kamin, Terrasse, besondere Einrichtungsgegenstände, etc.) aufweist, können es gerne mehr sein.
Der Preis für deine Aufnahmen/den Fotografen setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Anzahl Fotos/Objektgröße
Je größer deine Unterkunft ist, desto mehr Räume müssen abgelichtet werden. Der Aufbau der Belichtung und das Ausrichten der Kamera benötigt hier am meisten Zeit.
Nutzungsrechte
Für das Verwenden der Bilder in Print und Digital zahlst du eine Nutzungsgebühr. Achte darauf, für welche Zwecke du die Bilder mit der vereinbarten Genehmigung verwenden darfst.
Dekoration/Requisiten
Du möchtest deine Unterkunft vorab passend vom Fotografen dekoriert bekommen? Diese Zusatzleistung kostet in der Regel extra.
Umgebungsfotos
Zusätzliche Bilder von der Umgebung rund um deine Ferienunterkunft kosten oft extra, können deine Inserate oder deine Website aber zusätzlich bereichern.
Bildbearbeitung
Du möchtest deinen Bildern den letzten Feinschliff geben, bevor sie bei diversen Unterkunftsportalen im Netz landen? Der Fotograf hilft dir hier auf Nachfrage bestimmt gerne aus.
Für einen professionellen Fotografen zahlst du damit zwischen 400 – 1500 Euro für eine Ferienwohnung. Bei mehreren Objekten bekommt man meist einen kleinen Rabatt gewährt.
Der beste Zeitpunkt für die Unterkunftsaufnahmen liegt zwischen Frühjahr und Herbst. Hier ist es draußen meist freundlich und hell und die Wahrscheinlichkeit, einen sonnigen Tag zu erwischen, ist relativ hoch. Je nach Ausrichtung deiner Unterkunft (N,O,S,W) solltest du die Tageszeit für deine Aufnahmen bestimmen. In der Regel ist der frühe Morgen oder späte Nachmittag am besten für Fotos geeignet. Nutze gerne den Sonnenauf- und Sonnenuntergang, um weitere eindrucksvolle Aufnahmen zu erstellen.
Hier sind die Gegebenheiten deiner Unterkunft ausschlaggebend. Deine Unterkunft verfügt beispielsweise über sehenswerte hohe Decken oder einen offenen Wohnbereich? Dann wäre es doch klasse, wenn die Raumwirkung auch auf deinen Bildern transportiert werden könnte. Hier sollte dann ein Bildformat gewählt werden, welches die Besonderheiten deiner Ferienwohnung abgelichtet bekommt. Die am häufigsten verwendeten Formate sind 4:3, 16:10 oder 16:9. Achte jedoch darauf, dass das Format während des Shootings einheitlich bleibt, um Problemen bei der späteren Verwendung in Bildergalerien auf Websites oder in Inseraten vorzubeugen.
Für viele professionelle Fotografen ist es mittlerweile ausreichend, wenn sie am Tag des Shootings einen Zugang zu der zu fotografierenden Unterkunft erhalten. Du musst also nicht zwangsläufig vor Ort sein, damit die Unterkunft abgelichtet wird. Wenn du die Ferienwohnung jedoch mit deinen eigenen Requisiten dekorieren möchtest, ist ein Treffen vor Ort empfehlenswert.
Hallo Axel, danke für dein Feedback, wir werden uns deinen Upgradewunsch genauer anschauen und dann auch, soweit möglich, umsetzen. Viele Grüße - Oliver
Hallo Herr Lehne, vielen Dank für Ihre Ausführungen und Mühe. Ich hatte mir Ihre Excel Tabelle heruntergeladen, im Grunde genau das was ich hätte brauchen können. Da die Möbel/der Ausbau etc. jedoch nicht alle im Januar fertiggestellt wurden sonden sich über eineinhalb Jahre vertreilten, kann ich nur diverse Zwölftel abschreiben. (z.B. Fertigstellung der Küche im Juni, kann im ersten Jahr nur 6/12 der Abschreibung geltend gemacht werden und auch im letzten Jahr der Abscheibung nur 6/12). Die Möglichkeit der monatlichen Aufteilung und damit der Beginn der Abschreibung und das unterjährige Ende der Abschreibung fehlt mir leider in Ihrer ansonsten tollen Tabelle. Grüße, Axel
Hallo Karin, vielen Dank für deine Hinweise. Wir haben den Artikel nochmal unter die Lupe genommen und entsprechend aktualisiert. Wir hatten die Worte fälschlicherweise synonym verwendet. Jetzt dürfte alles passen. Lieben Gruß – Oliver
Hallo Herr Lehne, Sie vermischen Abschreibung und Absetzung. Der Hauspreis sowie hohe Ausgaben wie z.B. für Denkmalschutz werden in jährlich gleichbleibenden Raten über festgelegte Jahre abgeschrieben. Wechselnde Ausgaben wie Nebenkosten, Innenausstattung, Fahrleistung und Instandhaltung werden im Jahr der Zahlung abgesetzt.
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