Regelmäßig werden die Rechte für Verbraucher überprüft und angepasst, um den Handel fair und gerecht zu gestalten. Auch wir als Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern müssen darauf achten, die Verbraucherrechte zu gewährleisten und unser Angebot den aktuellen Richtlinien anzupassen. Zuletzt wurde mit der Änderung der sogenannten "Omnibus-Richtlinie" eine weitere Anpassung der EU-weiten Verbraucherrechte vorgenommen, die auch einige Aspekte der Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäuser betrifft. In diesem Artikel schauen wir uns also an, was sich beim Verbraucherrecht geändert hat, was es als Vermieter von Ferienwohnung oder Ferienhaus dabei zu beachten gilt und welche Maßnahmen wir zur korrekten Umsetzung dieser Richtlinien ergreifen müssen.
Die Omnibus-Richtlinie hat das Ziel, Verbraucherrechte geltend zu machen. Vor allem im Online-Handel, aber auch in anderen Bereichen des Handels sollen Verbraucher mithilfe der Richtlinie, die Informationen bekommen, die sie für den Abschluss eines Kaufes benötigen. Betrug und Irreführungen sollen damit für den Verbraucher ausgeschlossen werden. Zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften wurde die Omnibus-Richtlinie zuletzt im Mai 2022 angepasst. Ab dem 28. Mai 2022 gelten damit weitere Informationspflichten, um die Verbraucher noch besser zu schützen. Diese vier Richtlinien wurden geändert und in nationales Recht umgesetzt:
Somit müssen zahlreiche Änderungen im Zivilrecht, im Wettbewerbsrecht und in der Preisangabenverordnung vorgenommen werden. Worauf du dabei als Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern achten musst, schauen wir uns nun an.
Bevor es um die konkreten Änderungen für uns Vermieter geht, lass uns jedoch noch einen Blick auf die wichtigsten Neuerungen der Omnibus-Richtlinie werfen. So bekommen wir ein Gefühl dafür, worauf es bei den Aspekten des Verbraucherschutzes ankommt und worauf wir achten sollten.
Wie bereits erwähnt, betreffen uns als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses diese neuen Regelungen ebenso in einigen Punkten. Die folgenden Einstellungen solltest du daher prüfen, um das neue EU/EWR-Verbraucherrecht, also die Omnibus-Richtlinie, umzusetzen und zu befolgen:
Wenn du eine Preissenkung ankündigst, muss nach den geltenden Vorschriften der vorherige Preis angegeben werden. Dieser vorherige Preis muss dabei der niedrigste Preis sein, der während eines Zeitraums von mindestens 30 Tagen vor Beginn der Preissenkung angeboten wurde (Artikel 6a Omnibus-Richtlinie). Die Rabatte müssen zudem echte Einsparungen für die Gäste sein und für einen angemessenen Zeitraum auf deiner Webseite oder den von dir genutzten Portalen verfügbar sein.
Eine weitere Informationspflicht als Vermieter einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses kommt bei den Bewertungen auf dich zu. Die Echtheit der Kundenbewertungen muss sichergestellt werden und die Information, ob und wie die Prüfung der Bewertung erfolgte, muss dazu angegeben werden. Wichtig ist, dass die veröffentlichten Bewertungen von Verbrauchern stammen, die deine Ferienwohnung tatsächlich genutzt haben. Dies legt der neu eingeführte § 5b Absatz 3 UWG fest und stellt so eine wichtige Maßnahme gegen gekaufte Bewertungen dar. Wichtig ist hier: Um Bewertungen von Drittanbietern (also beispielsweise von Buchungsportalen) musst du dich nicht kümmern, dies muss der Portalanbieter selbst erledigen. Zudem ist die Prüfung der Kundenbewertungen keine Pflicht. Solltest du die Bewertungen nicht prüfen, musst du dies jedoch ebenfalls kenntlich machen.
Solltest du neben deiner Vermietung auch digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten - beispielsweise in Form von E-Books oder anderen Downloads - solltest du auch deine Widerrufsbelehrung überarbeiten. Zunächst entfällt durch die Modernisierung der Omnibus-Richtlinie die Angabe einer Faxnummer in der Widerrufsbelehrung. Diese kannst du also getrost entfernen. Bietest du zudem digitale Inhalte oder Leistungen an, die nicht mit finanziellen Mitteln, sondern mit personenbezogenen Daten "bezahlt" werden, muss in der Widerrufsbelehrung klargemacht werden, dass das Widerrufsrecht erlischt, sobald die Leistung erbracht wurde (beispielsweise bei einem Download).
Die neuen Regelungen der Omnibus-Richtlinie, die am 28. Mai 2022 in Kraft tritt, sind nicht nur eine gute Nachricht für deine Gäste, sondern auch für alle ehrlichen Vermieter von Ferienunterkünften. Dubiosen Praktiken einiger schwarzer Schafe, die sich fragwürdige Vorteile gegenüber den Ehrlichen geschaffen haben, wird hiermit ein Riegel vorgeschoben. Überprüfe daher deine Einstellungen auf deiner Webseite und aktualisiere sie entsprechend deiner Unterkunftsart. Die Gäste, die die Bewertungen auf deiner Webseite sehen, werden es mit Vertrauen und Loyalität danken und Vertrauen ist der Schlüssel zum Erfolg – in jeder Branche!
Die Suche über Google (Google Maps) sollte dir eine Auflistung über Fotografen geben, die in deiner Region bzw. der deiner Ferienunterkunft tätig sind. Hier solltest du darauf achten, dass sich die Fotografen mit Objektfotografie – bestenfalls sogar Ferienimmobilien – auskennen. In den Referenzen oder Galerien der jeweiligen Anbieter solltest du einen guten ersten Einblick über bisherige Projekte erhalten. Darüber hinaus gibt es auch deutschlandweit Fotografen, die sich auf die Fotografie von Ferienimmobilien spezialisiert haben. Gegen Übernahme der Fahrtkosten nehmen diese auch gerne weite Wege in Kauf, um für dich die perfekten Fotos zu schießen. Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehreren Experten zusammengearbeitet und können dir auf Nachfrage eine Empfehlung für deinen Standort aussprechen.
Primär ist dies von der Größe deiner Unterkunft abhängig. Jeder Raum sollte mindestens einmal abgelichtet werden. Besser sind jedoch Fotos aus mehreren Perspektiven, um einen besseren Eindruck vom Raum und dessen Größe zu erhalten. Für eine Ferienwohnung solltest du mindestens 20 Fotos haben. Wenn die Unterkunft besondere Merkmale (Kamin, Terrasse, besondere Einrichtungsgegenstände, etc.) aufweist, können es gerne mehr sein.
Der Preis für deine Aufnahmen/den Fotografen setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Anzahl Fotos/Objektgröße
Je größer deine Unterkunft ist, desto mehr Räume müssen abgelichtet werden. Der Aufbau der Belichtung und das Ausrichten der Kamera benötigt hier am meisten Zeit.
Nutzungsrechte
Für das Verwenden der Bilder in Print und Digital zahlst du eine Nutzungsgebühr. Achte darauf, für welche Zwecke du die Bilder mit der vereinbarten Genehmigung verwenden darfst.
Dekoration/Requisiten
Du möchtest deine Unterkunft vorab passend vom Fotografen dekoriert bekommen? Diese Zusatzleistung kostet in der Regel extra.
Umgebungsfotos
Zusätzliche Bilder von der Umgebung rund um deine Ferienunterkunft kosten oft extra, können deine Inserate oder deine Website aber zusätzlich bereichern.
Bildbearbeitung
Du möchtest deinen Bildern den letzten Feinschliff geben, bevor sie bei diversen Unterkunftsportalen im Netz landen? Der Fotograf hilft dir hier auf Nachfrage bestimmt gerne aus.
Für einen professionellen Fotografen zahlst du damit zwischen 400 – 1500 Euro für eine Ferienwohnung. Bei mehreren Objekten bekommt man meist einen kleinen Rabatt gewährt.
Der beste Zeitpunkt für die Unterkunftsaufnahmen liegt zwischen Frühjahr und Herbst. Hier ist es draußen meist freundlich und hell und die Wahrscheinlichkeit, einen sonnigen Tag zu erwischen, ist relativ hoch. Je nach Ausrichtung deiner Unterkunft (N,O,S,W) solltest du die Tageszeit für deine Aufnahmen bestimmen. In der Regel ist der frühe Morgen oder späte Nachmittag am besten für Fotos geeignet. Nutze gerne den Sonnenauf- und Sonnenuntergang, um weitere eindrucksvolle Aufnahmen zu erstellen.
Hier sind die Gegebenheiten deiner Unterkunft ausschlaggebend. Deine Unterkunft verfügt beispielsweise über sehenswerte hohe Decken oder einen offenen Wohnbereich? Dann wäre es doch klasse, wenn die Raumwirkung auch auf deinen Bildern transportiert werden könnte. Hier sollte dann ein Bildformat gewählt werden, welches die Besonderheiten deiner Ferienwohnung abgelichtet bekommt. Die am häufigsten verwendeten Formate sind 4:3, 16:10 oder 16:9. Achte jedoch darauf, dass das Format während des Shootings einheitlich bleibt, um Problemen bei der späteren Verwendung in Bildergalerien auf Websites oder in Inseraten vorzubeugen.
Für viele professionelle Fotografen ist es mittlerweile ausreichend, wenn sie am Tag des Shootings einen Zugang zu der zu fotografierenden Unterkunft erhalten. Du musst also nicht zwangsläufig vor Ort sein, damit die Unterkunft abgelichtet wird. Wenn du die Ferienwohnung jedoch mit deinen eigenen Requisiten dekorieren möchtest, ist ein Treffen vor Ort empfehlenswert.
Du möchtest auf deiner Website die Belegzeiten deiner Ferienwohnung oder deines Ferienhauses darstellen und zuverlässig neue Gästeanfragen oder Direktbuchungen erhalten? Dann lass dich von uns bezüglich deines Webauftritts beraten. Wir haben schon über 200 Vermieter-Websites erstellt und finden garantiert auch für dich die perfekte Lösung!