Immer mehr Menschen entscheiden sich dafür, Ihre Wohnung oder Immobilie möbliert für einen kurzen Zeitraum an Touristen oder Geschäftsreisende zu vermieten. Dies kann unterschiedliche Gründe haben: Vielleicht möchte man die eigene Immobilie finanziell sinnvoll nutzen oder aber die Wohnung bleibt sowieso leer, weil man selbst im Ausland ist. Doch egal aus welchem Grund du dich für eine Kurzzeitvermietung entscheidest, einige grundlegenden Dinge gilt es bei der Planung zu beachten. Wir schauen uns in diesem Artikel also ganz genau an, was es über die Kurzzeitvermietung zu wissen gibt, damit du optimal vorbereitet bist. Bitte beachte unbedingt, dass meine Informationen keine rechtliche oder steuerrechtliche Beratung darstellen, noch den Anspruch haben diese zu ersetzen. Meine Tipps basieren ausschließlich auf meinen Erfahrungen als Vermieter in der Kurzzeitvermietung.
Kommen wir zunächst zur grundlegendsten Frage: Was ist eine Kurzzeitvermietung überhaupt? Grundsätzlich wird unter einer Kurzzeitvermietung die Vermietung einer möblierten Wohnung oder eines Hauses an Touristen, Geschäftsreisende oder andere Personen für kurze Zeiträume verstanden. Sie kann prinzipiell sowohl von privaten Vermietern als auch von Unternehmen angeboten werden. Die Dauer der Miete beträgt in der Regel wenige Tage bis zu mehreren Wochen, jedoch immer unter 6 Monaten.
Die Mietdauer ist hier ein wichtiger Faktor, der die Kurzzeitvermietung von der langfristigen Vermietung unterscheidet. Diese gilt erst ab einem Mietzeitraum von mehr als 6 Monaten und bringt zusätzliche Aspekte, wie die Meldepflicht, mit sich. In meinem Artikel Ferienwohnung dauerhaft vermieten | Grundlagen und Tipps für die langfristige Vermietung findest du hierzu weitere Informationen.
Wie oben bereits erwähnt, hat die Kurzzeitvermietung von Immobilien in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Durch Portale wie Airbnb ist es für Vermieter einfacher denn je, ihr Objekt für kurze Zeiträume zu vermieten und so Gewinn zu erzielen. Aber was sind die Vor- und Nachteile der Kurzzeitvermietung? In diesem Absatz werde ich die wichtigsten Punkte für und wider diese Art der Vermietung beleuchten:
Die Vermietung von Immobilien an Touristen weist einige besondere Vorzüge auf. So ist die Attraktivität und die Nachfrage für Wohnungen oder Häuser in Urlaubsregionen oder Städten in der Regel sehr hoch. Ferienwohnungen oder Ferienhäuser bieten den Gästen mehr Komfort und Privatsphäre und sind außerdem oft billiger als ein Hotel. Dadurch können die Preise für die Vermietung vor allem auch im Vergleich zur dauerhaften Vermietung deutlich höher angesetzt werden.
Zudem ist es bei der Kurzzeitvermietung möglich, die Immobilie auch selbst zu nutzen, da keine dauerhaften Mieter in den Räumlichkeiten wohnen. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn die Immobilie an einem beliebten Urlaubsort steht. Auch der Zugang zur Immobilie ist nach jedem Aufenthalt der Gäste möglich, sodass du als Vermieter jederzeit nach dem Rechten schauen kannst. Die Miete wird zudem meist im Voraus gezahlt, was für Vermieter natürlich ein weiterer großer Vorteil ist. Überdies ist die Gestaltung der Konditionen sehr flexibel, du kannst sie einfach an deine Bedürfnisse anpassen und von der Flexibilität profitieren.
Neben den vielen Vorteilen, die die Kurzzeitvermietung mit sich bringt, gibt es jedoch natürlich auch einige Nachteile. Dazu gehört zum einen, dass man als Vermieter in der Regel mehr Zeit und Arbeit in die Organisation der Vermietung investieren muss. Als Gastgeber muss man sich um die Sauberkeit der Wohnung kümmern, das Marketing betreiben und für eine reibungslose Abwicklung von Check-In und Check-Out sorgen. Des Weiteren erlauben viele Städte und Gemeinden im Rahmen des Zweckentfremdungsverbots jedoch nur bestimmten Immobilien die Kurzzeitvermietung, um den lokalen Wohnungsmarkt nicht zu überlasten.
Zudem sind Kurzzeitvermietungen häufig saisonalen Schwankungen unterworfen, was bedeutet, dass die Einnahmen – im Gegensatz zur dauerhaften Vermietung – nicht durchgängig fließen. Weiterhin fallen Nebenkosten an, die in der Regel von den Vermietern getragen werden. Nicht zuletzt musst du auch für die Einrichtung der Wohnung selbst sorgen und Einrichtungsgegenstände immer wieder erneuern oder ersetzen.
Vorteile
Nachteile
Wie sieht es nun rechtlich aus? Kann jede Wohnung kurzzeitig vermietet werden? Welche Steuern fallen bei der Vermietung an? Und ist die Vermietung ein Gewerbe, das angemeldet werden muss? Dazu erst einmal generell: In Deutschland ist die Vermietung von Wohnraum an Touristen und Geschäftsreisende grundsätzlich erlaubt. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und rechtliche Regelungen, die du beachten solltest. Diese schauen wir uns jetzt genauer an:
Zunächst einmal musst du sicherstellen, dass eine Kurzzeitvermietung in deiner Immobilie überhaupt erlaubt ist. Bist du Mieter in einer Wohnung und möchtest diese für kurze Zeit vermieten, weil du selbst nicht da bist, benötigst du die Erlaubnis deines Vermieters. Liegt diese nicht vor, kann eine fristlose Kündigung drohen. Zudem gibt es auch in den Bundesländern verschiedene Regelungen zur Erlaubnis von Kurzzeitvermietungen – auch wenn du selbst der Besitzer der Immobilie bist. Solltest du deine Kurzzeitvermietung dauerhaft betreiben und regelmäßig an unterschiedliche Personenkreise vermieten, so ist in der Regel eine Nutzungsänderung notwendig. Hierfür benötigst du auch zwingend eine Baugenehmigung.
Wie oben bereits erwähnt, kann ein sogenanntes Zweckentfremdungsverbot vorliegen, das die Vermietung an Touristen nur in bestimmten Gebieten erlaubt und in anderen Gebieten (beispielsweise Wohngebieten) untersagt, um den Wohnraum für die ansässigen Bürger freizuhalten. Hier musst du also genau hinschauen, was in dem Bundesland bzw. Region, Stadt erlaubt ist und was nicht. Darüber hinaus können auch Bebauungspläne eine Nutzung für "vorübergehende Aufenthalte" untersagen.
Zudem darfst du deine Ferienwohnung oder dein Ferienhaus im Rahmen der Kurzzeitvermietung – wie der Name schon sagt – nur für kurze Zeiträume vermieten. Rechtlich gesehen bedeutet „für kurze Zeit“ zwischen einem Tag und maximal 6 Monaten. Sobald die Vermietung länger als 6 Monate dauert, gilt sie rechtlich nicht mehr als Kurzzeitvermietung, sondern wie oben bereits erwähnt als langfristige Vermietung.
Außerdem unterliegen die Einnahmen aus der Kurzzeitvermietung der Einkommenssteuerpflicht und müssen daher dem Finanzamt in der Steuererklärung gemeldet werden. Dabei wird der Gewinn aus der Kurzzeitvermietung als Grundlage genommen, das heißt, du kannst bestimmte Ausgaben, wie beispielsweise Handwerkerkosten, von deinen Einnahmen abziehen. Nur der Gewinn nach Abzug der Kosten wird dann versteuert. Bei der Vermietung von selbstgenutztem Wohnraum oder eines selbstgenutzten Hauses (klassischer Airbnb-Fall) können Eigentümer zudem von der 520-Euro-Freigrenze profitieren: Bis zu 520 Euro Miete pro Jahr können bei dieser Vermietung eingenommen werden, ohne dass dies in der Steuererklärung angegeben werden muss. Ist jedoch bei der Kurzzeitvermietung eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar, sind die Einnahmen so oder so steuerpflichtig.
Ab einem Bruttoumsatz von über 22.000 Euro (Kleinunternehmerregelung) fällt dann zusätzlich Umsatzsteuer an. Nicht zuletzt kann auch eine Gewerbesteuer anfallen. Dies hängt davon ab, ob deine Vermietung als Gewerbe eingestuft wird oder nicht. Je nach Unternehmensart können dann auch noch die Kapitalertragssteuer oder die Körperschaftssteuer hinzukommen.
Damit sind wir nun beim Thema Anmeldung. Zunächst einmal kannst du die Kurzzeitvermietung grundsätzlich privat oder gewerblich betreiben. Welche Art der Vermietung tatsächlich vorliegt, muss jedoch von Fall zu Fall entschieden werden. Einige Faktoren sprechen allerdings eher für eine gewerbliche Vermietung. Dazu zählen:
Wenn die genannten Punkte auf deine Vermietung zutreffen und somit ein "hotelählicher Charackter" vorherrscht, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie als Gewerbe eingestuft wird und somit eine Anzeigepflicht gegenüber der örtlichen Gewerbeaufsicht besteht. Dann musst du ein Gewerbe anmelden und ab einem jährlichen Gewinn von über 24.500 Euro Gewerbesteuer zahlen (Stand September 2022). Wenn dies alles nicht auf dich zutrifft, bist du vermutlich Vermieter nur einer zu vermietenden Einheit (Ferienwohnung, Zimmer oder Apartment etc.) in vermutlich privater Organisation und must dann mit großer Wahrscheinlichkeit kein Gewerbe anmelden. Mehr zu diesem Thema erfährst du in meinem Blogartikel: Ferienwohnung & Ferienhaus richtig anmelden
Die Kurzzeitvermietung ist natürlich wie bereits angeklungen in erster Linie eine Art von Immobilien-Investment, kann aber auch als Arbitrage bzw. Airbnb Business betrieben werden. Anleger, die in die Kurzzeitvermietung investieren, tun dies in der Regel mit dem Ziel, eine hohe Rendite zu erzielen. Die Mieteinnahmen sind auch tatsächlich meist höher als bei langfristigen Mietverträgen, da Touristen und Geschäftsreisende bereit sind, mehr für kurzfristige Unterkünfte zu zahlen. Die Kurzzeitvermietung ist jedoch keine passive Investition und erfordert – wie oben bereits erwähnt – in der Regel mehr Arbeit als langfristige Vermietungen.
Anleger müssen sich um die Werbung und den Vertrieb ihrer Immobilie kümmern und auch für die Reinigung und Instandhaltung der Unterkunft sorgen. Zudem müssen sich Anleger über einige Risiken im Klaren sein: Zum einen ist die Nachfrage nach Kurzzeitvermietungen stark saisonabhängig und kann daher schwankend sein. Zum anderen können Mieter die Wohnung dennoch beschädigen oder etwas stehlen, auch wenn sie nur kurzfristig mieten. Daher ist es wichtig, dass du vor der Investition in eine Kurzzeitvermietung genau abwägst, ob dieses Risiko für dich tragbar ist. Ich als Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern schätze dieses Risiko als vergleichsweise gering und tragbar ein, sodass ich aus der Erfahrung heraus immer zur Investition raten würde. Dennoch kommt es auf deine individuelle Situation und die Gegebenheiten an, die es bei der Frage der Investition in jedem Fall zu prüfen gilt.
Hast du dich für die Kurzzeitvermietung deiner Immobilie entschieden, kannst du mit der richtigen Strategie ein erfolgreiches Business mit möblierten Wohnungen und Häusern aufbauen. Genau dort setzt mein Coaching und Betreuung an. Es bietet dir die ideale Starthilfe für die Kurzzeitvermietung, bei der du von jahrelanger Erfahrung profitierst. Hier erfährst du alles über mein Coaching.
Wenn du dir überlegt hast, deine Wohnung oder dein Haus für eine Kurzzeitvermietung zur Verfügung zu stellen, solltest du es auf jeden Fall tun! Aus Erfahrung kann ich sagen: Kurzzeitvermietungen sind lohnenswert und vergleichsweise unkompliziert umzusetzen. Du kannst damit gutes Geld verdienen und gleichzeitig anderen Menschen eine große Freude bereiten. Also, worauf wartest du noch? Wenn du Unterstützung beim Start deiner Vermietung benötigst, kannst du mich gern kontaktieren und wir werden gemeinsam die passende Strategie für deine Kurzzeitvermietung erarbeiten! Also los geht's!
Die Suche über Google (Google Maps) sollte dir eine Auflistung über Fotografen geben, die in deiner Region bzw. der deiner Ferienunterkunft tätig sind. Hier solltest du darauf achten, dass sich die Fotografen mit Objektfotografie – bestenfalls sogar Ferienimmobilien – auskennen. In den Referenzen oder Galerien der jeweiligen Anbieter solltest du einen guten ersten Einblick über bisherige Projekte erhalten. Darüber hinaus gibt es auch deutschlandweit Fotografen, die sich auf die Fotografie von Ferienimmobilien spezialisiert haben. Gegen Übernahme der Fahrtkosten nehmen diese auch gerne weite Wege in Kauf, um für dich die perfekten Fotos zu schießen. Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehreren Experten zusammengearbeitet und können dir auf Nachfrage eine Empfehlung für deinen Standort aussprechen.
Primär ist dies von der Größe deiner Unterkunft abhängig. Jeder Raum sollte mindestens einmal abgelichtet werden. Besser sind jedoch Fotos aus mehreren Perspektiven, um einen besseren Eindruck vom Raum und dessen Größe zu erhalten. Für eine Ferienwohnung solltest du mindestens 20 Fotos haben. Wenn die Unterkunft besondere Merkmale (Kamin, Terrasse, besondere Einrichtungsgegenstände, etc.) aufweist, können es gerne mehr sein.
Der Preis für deine Aufnahmen/den Fotografen setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Anzahl Fotos/Objektgröße
Je größer deine Unterkunft ist, desto mehr Räume müssen abgelichtet werden. Der Aufbau der Belichtung und das Ausrichten der Kamera benötigt hier am meisten Zeit.
Nutzungsrechte
Für das Verwenden der Bilder in Print und Digital zahlst du eine Nutzungsgebühr. Achte darauf, für welche Zwecke du die Bilder mit der vereinbarten Genehmigung verwenden darfst.
Dekoration/Requisiten
Du möchtest deine Unterkunft vorab passend vom Fotografen dekoriert bekommen? Diese Zusatzleistung kostet in der Regel extra.
Umgebungsfotos
Zusätzliche Bilder von der Umgebung rund um deine Ferienunterkunft kosten oft extra, können deine Inserate oder deine Website aber zusätzlich bereichern.
Bildbearbeitung
Du möchtest deinen Bildern den letzten Feinschliff geben, bevor sie bei diversen Unterkunftsportalen im Netz landen? Der Fotograf hilft dir hier auf Nachfrage bestimmt gerne aus.
Für einen professionellen Fotografen zahlst du damit zwischen 400 – 1500 Euro für eine Ferienwohnung. Bei mehreren Objekten bekommt man meist einen kleinen Rabatt gewährt.
Der beste Zeitpunkt für die Unterkunftsaufnahmen liegt zwischen Frühjahr und Herbst. Hier ist es draußen meist freundlich und hell und die Wahrscheinlichkeit, einen sonnigen Tag zu erwischen, ist relativ hoch. Je nach Ausrichtung deiner Unterkunft (N,O,S,W) solltest du die Tageszeit für deine Aufnahmen bestimmen. In der Regel ist der frühe Morgen oder späte Nachmittag am besten für Fotos geeignet. Nutze gerne den Sonnenauf- und Sonnenuntergang, um weitere eindrucksvolle Aufnahmen zu erstellen.
Hier sind die Gegebenheiten deiner Unterkunft ausschlaggebend. Deine Unterkunft verfügt beispielsweise über sehenswerte hohe Decken oder einen offenen Wohnbereich? Dann wäre es doch klasse, wenn die Raumwirkung auch auf deinen Bildern transportiert werden könnte. Hier sollte dann ein Bildformat gewählt werden, welches die Besonderheiten deiner Ferienwohnung abgelichtet bekommt. Die am häufigsten verwendeten Formate sind 4:3, 16:10 oder 16:9. Achte jedoch darauf, dass das Format während des Shootings einheitlich bleibt, um Problemen bei der späteren Verwendung in Bildergalerien auf Websites oder in Inseraten vorzubeugen.
Für viele professionelle Fotografen ist es mittlerweile ausreichend, wenn sie am Tag des Shootings einen Zugang zu der zu fotografierenden Unterkunft erhalten. Du musst also nicht zwangsläufig vor Ort sein, damit die Unterkunft abgelichtet wird. Wenn du die Ferienwohnung jedoch mit deinen eigenen Requisiten dekorieren möchtest, ist ein Treffen vor Ort empfehlenswert.
Hallo lieber Stefan, ich danke dir für dein ausführliches Kommentar und habe im Nachgang meinen Blogartikel etwas ergänzt und auch weitere Artikel von mir verlinkt, die ergänzend informieren sollen. Bevor ich weiteres in dieser Sachfrage kommentiere, möchte ich auch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass weder mein Artikel noch diese Anwort eine steuerliche oder rechtliche Beratung darstellen. Diese nehme ich hier nicht vor. Du bekommst meine Einschätzung als Vermieter in der Kurzzeitvermietung! Ich bin sehr bei Dir, dass es keine Wahlmöglichkeit gibt! Final geklärt wird ein entsprechender Sachverhalt von der Behörde selbst (sofern erforderlich) und trotzdem lässt sich in meinen Augen eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung nicht pauschalisieren. Der individuelle Vermietungsrahmen und der Umfang der Kurzzeitvermietung sind in meinen Augen zu klären und dies sind dannn auch die Faktoren für eine entsprechende Definition. Der sehr große Teil kurzzeitig vermieteter Wohnungen stellt mit Sicherheit eine gewerbliche Tätigkeit, sowohl gewerbesteuerlich als auch gewerberechtlich betrachtet dar. Ich bin aber auch der Auffassung, dass dies nicht zwangsläufig auf "eine" Ferienwohnung in ausschließlich privater Organisation, ohne mittelfristige Gewinnerzielungsabsicht zutrifft. Dies müssen aber schöner Weise nicht wir klären, sondern ist den Finanzämtern und Gewerbeämtern vorbehalten. Lieben Gruß und danke für deine Leserschaft - Oliver
diese Bloginfos sind unvollständig. Es wird verschwiegen, das man bei Kurzzeitvermietungen, also so ab 2,3 Nächte immer folgende Auflage hat: Nach Ordnungsrecht besteht eine Gewerbeanzeigepflicht nach § 14 und 55 c Gewerbeordnung (GewO), d.h. ein Vermieter von Ferienzimmern, Pensionszimmern, Zimmern auf dem Bauernhof oder von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern muss die private Vermietung gegenüber dem örtlichen Gewerbeamt anzeigen. Es gibt daher keine Wahlmöglichkeit, man ist immer gewerblich. Steuerrechtlich und Gewerbeanmeldung sind zwei verschiedene Sache. Und verschwiegen wird auch von Ihnen, das die Nutzung als Ferienwohnung eine eigenständige Nutzungsart darstellt und ein Eigentümer daher einen Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt einreichen muss. Sie sollten daher Ihren Beitrag hier korrigieren, denn beide Punkte - Gewerbeanmeldung und Bauamt sind wichtig und verteuern das ganze oder das Bauamt untersagt sogar eine Nutzung bzw. nur mit Auflagen.
Du möchtest auf deiner Website die Belegzeiten deiner Ferienwohnung oder deines Ferienhauses darstellen und zuverlässig neue Gästeanfragen oder Direktbuchungen erhalten? Dann lass dich von uns bezüglich deines Webauftritts beraten. Wir haben schon über 200 Vermieter-Websites erstellt und finden garantiert auch für dich die perfekte Lösung!