Um die Ausstattung des Ferienobjektes zu komplettieren und den Gästen den lieb gewonnenen Zugang zu allen Informationen auch im Urlaub zu ermöglichen, ist heute der Internetzugang in der Ferienwohnung und im Ferienhaus eine wichtige Standardausstattung. Viele potenzielle Gäste sind auf den Internetzugang auch aus beruflichen Gründen angewiesen und schließen bei ihrer Suche Ferienwohnungen oder Ferienhäuser ohne Internetanschluss kategorisch aus. Neben einem potenziellen Mehr an Buchungen hat Internet per WLAN oder via Hotspot noch weitere Vorteile. Diese möchte ich dir in diesem Artikel näher vorstellen. Außerdem zeige ich dir, wie die Rechtslage aktuell aussieht, wenn du Internet in deiner Ferienwohnung oder in deinem Ferienhaus anbieten möchtest und wie du dein WLAN bestmöglich rechtlich absicherst.
Das Internet per WLAN in deinem Ferienhaus oder deiner Ferienwohnung hat Vorteile für dich ebenso wie für deine Gäste. Die wichtigsten sind aus meiner Sicht die folgenden:
Das Internet ist aus unserem Leben kaum mehr wegzudenken. Spätestens seitdem wir Musik und Filme fast nur noch online streamen, ist für viele der Verzicht auf das Internet nicht mehr denkbar. Damit deine Gäste auch im Urlaub nicht auf den gewohnten Komfort verzichten müssen, ist WLAN für deine Ferienwohnung unverzichtbar. Ist es schlecht oder gar nicht vorhanden, wirst du dafür Buchungen einbüßen. Zudem sprichst du so auch Menschen an, die auf Workation sind, also längere Zeit wegfahren, um von einem anderen Ort aus remote zu arbeiten. Nicht zu vergessen sind auch die „Kids“, die ohne eine Internetverbindung nicht mehr das Haus verlassen wollen. Auch Familien wählen schon allein nur aus diesem Grund Ferienimmobilien mit Hotspot oder eigener Internetverbindung aus.
Dieser Vorteil geht mit dem vorigen Hand in Hand und ist doch für sich genommen wichtig. Internet und WLAN sind Aspekte von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, die besonders häufig in Gästebewertungen genannt werden – ob positiv oder negativ. Sorge also mit gutem Internet dafür, dass deine Gäste glücklich sind, und schon bekommst du nach ihrem Aufenthalt bessere Bewertungen.
Analoge Mappen waren gestern – heute kannst du Gästemappen oder Gästebücher auch digital erstellen oder über deine Fewo-Software zur Verfügung stellen. Dank gutem Internet können deine Gäste jederzeit bequem darauf zugreifen und haben sie sogar unterwegs bei Ausflügen dabei. So machst du es deinen Gästen besonders einfach, dir ihr Feedback zu geben und Rezensionen zu deiner Ferienwohnung oder deinem Ferienhaus zu schreiben.
Möchtest du dich sehr modern aufstellen, ist mindestens das Smart-TV unverzichtbar – schließlich sind Netflix und Co. kaum noch aus unserem Alltag wegzudenken! Doch auch das braucht gutes WLAN. Das Internet kann dir also helfen, deine Ferienwohnung noch moderner auszustatten und so weitere Vorteile für deine Gäste zu schaffen.
Du siehst, Internet und WLAN in deiner Ferienwohnung oder deinem Ferienhaus anzubieten, ist eine gute Idee. Wie aber sieht es mit der Rechtslage aus? Vielleicht geistert dir noch der Begriff der Störerhaftung im Kopf herum? Diese führte zu massenweise Abmahnungen bei Gastgebern und Gastronomen und ist der Grund, warum viele sich noch heute nicht trauen, WLAN in ihrer Ferienwohnung anzubieten.
Bei der Störerhaftung ging es im Prinzip darum, dass der Anbieter offenen Internets dafür haftbar gemacht werden konnte, wenn seine Gäste dieses nutzten, um beispielsweise illegales Filesharing zu betreiben. Für Ferienwohnungsbesitzer bedeutete das konkret: Teilte ein Gast vom angebotenen WLAN aus illegal Dateien im Internet, so konnte der Ferienwohnungsbesitzer dafür haftbar gemacht werden – was teure Abmahnungen von Anwälten nach sich zog. Zu beweisen, wer stattdessen das Delikt begangen hatte, war meist nicht möglich, sodass Gastgeber auf den Kosten sitzen blieben.
Die gute Nachricht ist: Die Störerhaftung für Anbieter von offenem WLAN ist schon seit 2017 passé. Denn die seit 13. Oktober 2017 gültige Fassung des Telemediengesetzes, welches damals eine große Überarbeitung zur Anpassung an die Digitalisierung erfuhr, sieht keine stellvertretende Haftung von Anbietern offener Hotspots mehr vor. Konkret wurden die folgenden Verbesserungen für Anbieter vorgenommen:
Werden nun über dein WLAN dennoch Urheberrechtsverstöße begangen, drohen dir keine ernsthaften Konsequenzen mehr. Um den Schutz geistigen Eigentums dennoch sicherzustellen, können Inhaber von Urheberrechten bei Verstößen über dein Netzwerk Nutzungssperren verlangen und gegebenenfalls auch rechtlich erwirken. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn der Schutz ihrer Rechte nicht anders umsetzbar ist und die Sperrung für dich und deine Gäste zumutbar bleibt.
Aus deinem eigenen Interesse solltest du dich natürlich dennoch rechtlich bestmöglich absichern, wenn du Internet und WLAN in deiner Ferienwohnung oder deinem Ferienhaus anbietest. Dazu solltest du mindestens die folgenden Maßnahmen umsetzen:
Die passende Mustervorlage für so eine WLAN-Nutzungsvereinbarung habe ich für dich bereits erstellt. Sie dient vielen Gastgebern und Ferienhausbesitzern als Grundlage für ihr angebotenes WLAN und sorgt dafür, dass sie auf der sicheren Seite sind. Damit du auch diesen Vorteil nutzen kannst, findest du im Folgenden den kostenlosen Download meiner Mustervorlage, die du uneingeschränkt für deine Ferienwohnung oder dein Ferienhaus nutzen kannst.
{{mustervorlage}}
Bist du dennoch unsicher, ob du Internet und WLAN in deiner Ferienwohnung oder deinem Ferienhaus anbieten sollst? Dann besteht wie bereits früher auch heute die Möglichkeit, abmahnsicheres Gäste-WLAN mit unserem Partner „sorglosinternet“ anzubieten. Mit dem folgenden Link erhältst du bei deiner Buchung 10 € Rabatt auf dein rechtssicheres Gäste-Internet:
{{anbieter}}
Überlegst du noch, ob du Internet oder WLAN in deiner Ferienwohnung oder deinem Ferienhaus anbieten sollst? Ich meine: Im Jahr 2022 ist das ein unverzichtbarer Teil deiner Ausstattung, der nicht nur deinen Gästen, sondern auch dir viele Vorteile bringt. Sicher wirst du von mehr Buchungen und besseren Bewertungen profitieren. Zudem ist das Anbieten offener Internet-Hotspots seit der Neuerung des Telemediengesetzes vom 13. Oktober 2017 deutlich rechtssicherer geworden. Die Haftung im Fall illegaler Aktivitäten stellt kein Hindernis mehr dar. Wenn du dich also durch eine kluge Einrichtung und mit einer Einwilligungserklärung durch deine Gäste gegen alle Eventualitäten absicherst, steht dem schnellen Internet in deiner Ferienwohnung nichts mehr im Wege!
Die Suche über Google (Google Maps) sollte dir eine Auflistung über Fotografen geben, die in deiner Region bzw. der deiner Ferienunterkunft tätig sind. Hier solltest du darauf achten, dass sich die Fotografen mit Objektfotografie – bestenfalls sogar Ferienimmobilien – auskennen. In den Referenzen oder Galerien der jeweiligen Anbieter solltest du einen guten ersten Einblick über bisherige Projekte erhalten. Darüber hinaus gibt es auch deutschlandweit Fotografen, die sich auf die Fotografie von Ferienimmobilien spezialisiert haben. Gegen Übernahme der Fahrtkosten nehmen diese auch gerne weite Wege in Kauf, um für dich die perfekten Fotos zu schießen. Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehreren Experten zusammengearbeitet und können dir auf Nachfrage eine Empfehlung für deinen Standort aussprechen.
Primär ist dies von der Größe deiner Unterkunft abhängig. Jeder Raum sollte mindestens einmal abgelichtet werden. Besser sind jedoch Fotos aus mehreren Perspektiven, um einen besseren Eindruck vom Raum und dessen Größe zu erhalten. Für eine Ferienwohnung solltest du mindestens 20 Fotos haben. Wenn die Unterkunft besondere Merkmale (Kamin, Terrasse, besondere Einrichtungsgegenstände, etc.) aufweist, können es gerne mehr sein.
Der Preis für deine Aufnahmen/den Fotografen setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
Anzahl Fotos/Objektgröße
Je größer deine Unterkunft ist, desto mehr Räume müssen abgelichtet werden. Der Aufbau der Belichtung und das Ausrichten der Kamera benötigt hier am meisten Zeit.
Nutzungsrechte
Für das Verwenden der Bilder in Print und Digital zahlst du eine Nutzungsgebühr. Achte darauf, für welche Zwecke du die Bilder mit der vereinbarten Genehmigung verwenden darfst.
Dekoration/Requisiten
Du möchtest deine Unterkunft vorab passend vom Fotografen dekoriert bekommen? Diese Zusatzleistung kostet in der Regel extra.
Umgebungsfotos
Zusätzliche Bilder von der Umgebung rund um deine Ferienunterkunft kosten oft extra, können deine Inserate oder deine Website aber zusätzlich bereichern.
Bildbearbeitung
Du möchtest deinen Bildern den letzten Feinschliff geben, bevor sie bei diversen Unterkunftsportalen im Netz landen? Der Fotograf hilft dir hier auf Nachfrage bestimmt gerne aus.
Für einen professionellen Fotografen zahlst du damit zwischen 400 – 1500 Euro für eine Ferienwohnung. Bei mehreren Objekten bekommt man meist einen kleinen Rabatt gewährt.
Der beste Zeitpunkt für die Unterkunftsaufnahmen liegt zwischen Frühjahr und Herbst. Hier ist es draußen meist freundlich und hell und die Wahrscheinlichkeit, einen sonnigen Tag zu erwischen, ist relativ hoch. Je nach Ausrichtung deiner Unterkunft (N,O,S,W) solltest du die Tageszeit für deine Aufnahmen bestimmen. In der Regel ist der frühe Morgen oder späte Nachmittag am besten für Fotos geeignet. Nutze gerne den Sonnenauf- und Sonnenuntergang, um weitere eindrucksvolle Aufnahmen zu erstellen.
Hier sind die Gegebenheiten deiner Unterkunft ausschlaggebend. Deine Unterkunft verfügt beispielsweise über sehenswerte hohe Decken oder einen offenen Wohnbereich? Dann wäre es doch klasse, wenn die Raumwirkung auch auf deinen Bildern transportiert werden könnte. Hier sollte dann ein Bildformat gewählt werden, welches die Besonderheiten deiner Ferienwohnung abgelichtet bekommt. Die am häufigsten verwendeten Formate sind 4:3, 16:10 oder 16:9. Achte jedoch darauf, dass das Format während des Shootings einheitlich bleibt, um Problemen bei der späteren Verwendung in Bildergalerien auf Websites oder in Inseraten vorzubeugen.
Für viele professionelle Fotografen ist es mittlerweile ausreichend, wenn sie am Tag des Shootings einen Zugang zu der zu fotografierenden Unterkunft erhalten. Du musst also nicht zwangsläufig vor Ort sein, damit die Unterkunft abgelichtet wird. Wenn du die Ferienwohnung jedoch mit deinen eigenen Requisiten dekorieren möchtest, ist ein Treffen vor Ort empfehlenswert.
Du möchtest auf deiner Website die Belegzeiten deiner Ferienwohnung oder deines Ferienhauses darstellen und zuverlässig neue Gästeanfragen oder Direktbuchungen erhalten? Dann lass dich von uns bezüglich deines Webauftritts beraten. Wir haben schon über 200 Vermieter-Websites erstellt und finden garantiert auch für dich die perfekte Lösung!