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Titelbild DAC7-Richtlinie für Gastgeber von Ferienwohnungen

DAC7-Richtlinie: Was bedeutet sie für Gastgeber von Ferienwohnungen?

Die DAC7 ist eine neue EU-Richtlinie, die Auswirkungen auf alle Gastgeber von Ferienwohnungen und Ferienhäusern hat. Sie wurde primär eingeführt, um Steuerhinterziehung und Geldwäsche im Bereich der Vermietung von Ferienunterkünften zu bekämpfen. Wir als Vermieter und Gastgeber müssen uns auf die Umsetzung dieser Richtlinie vorbereiten, sodass die Buchungsplattformen alle erforderlichen Informationen an die Steuerbehörden übermitteln können. Was genau hinter der DAC7-Richtlinie steckt und was sie für uns als Vermieter von Ferienwohnungen und Ferienhäusern bedeutet, schauen wir uns in diesem Artikel an.

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachte! Der Artikel stellt in keiner Weise eine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Die Informationen erhältst du hier lediglich aus meiner persönlichen Sicht und Erfahrung als Vermieter-Coach.

Was ist die DAC7-Richtlinie und warum wurde sie eingeführt?

Die wichtigste Frage zuerst: Worum geht’s überhaupt? Die DAC7-Richtlinie ist eine EU-Verordnung, die bereits im Januar 2023 in Kraft getreten ist und bis zum 1. Januar 2024 wirksam wird. In Deutschland wird die Richtlinie im sogenannten Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) definiert. Sie zielt hauptsächlich darauf ab, Steuerbetrug bei der Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienhäusern zu verhindern. Dazu verpflichtet sie alle Plattformen, über die derartige Vermietungen stattfinden – namentlich Airbnb, Booking.com oder ähnliche – Informationen über die Vermietung und die Einkünfte der Gastgeber aus der Vermietung über die Buchungsplattformen an die zuständigen Steuerbehörden zu melden. Die Einhaltung dieser Verpflichtung ermöglicht es den Behörden, Transparenz über die tatsächlichen Einnahmen von Gastgebern zu erlangen, diese mit den Steuererklärungen abzugleichen und somit Steuervergehen besser aufzudecken. Sie zielt darauf ab, eine gerechtere Besteuerung im Tourismusbereich zu gewährleisten und möglichen Steuervermeidungspraktiken entgegenzuwirken.

Für wen gilt die DAC7-Richtlinie?

Prinzipiell gilt die Richtlinie für die Vermietungsplattformen. Sie sind verpflichtet, die geforderten Daten in regelmäßigen Abständen an die zuständigen Steuerbehörden zu senden. Dennoch sind auch wir als Gastgeber und Vermieter, die diese Plattformen nutzen, von der neuen Richtlinie betroffen. Wenn du eine oder mehrere Ferienwohnungen oder Ferienhäuser in einem EU-Mitgliedstaat vermietest oder in einem EU-Land ansässig bist, dann gilt die DAC7-Richtlinie für dich in jedem Fall.

DAC7-Richtlinie-EU
Die DAC7-Richtlinie wurde von der Europäischen Kommission aufgestellt und gilt für die Vermietungen von Ferienwohnungen und Ferienhäusern in der gesamten EU.

Welche Informationen werden an die Steuerbehörden übermittelt?

Mit der Einführung der DAC7-Richtlinie gibt es einige wichtige Änderungen im Bereich der Informationspflichten. Dazu gehören Angaben zur Vermietungsdauer sowie zum erzielten Umsatz durch das Vermieten einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses. Damit du einen Überblick über alle notwendigen Informationen hast, die du der Plattform zur Verfügung stellen musst, habe ich dir hier eine praktische Liste zusammengestellt:

Bei der gewerblichen Vermietung sind die folgenden Angaben notwendig:

  • Name des Unternehmens
  • Anschrift
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Handelsregisternummer
  • Grundbuchnummer und Adresse der Immobilie (bei Immobilienvermietung)

Bei der privaten Vermietung sind die nachfolgend angegebenen personenbezogenen Daten notwendig:

  • Name
  • Anschrift
  • Steueridentifikationsnummer
  • Geburtsdatum, -ort und -land
  • Grundbuchnummer und Adresse der Immobilie (bei Immobilienvermietung)

Zusätzlich werden Informationen zu den getätigten Buchungen über die Plattform übermittelt. Dazu gehören:

  • Konto
  • Umsatz
  • Gebühren
  • Provisionen
  • Steuern
  • Anzahl der Buchungen
  • Anzahl der vermieteten Tage

Halte also diese Angaben bereit und hinterlege sie auf den Plattformen, damit du die Richtlinie einhalten kannst.

Wie kann ich die DAC7-Richtlinie als Vermieter umsetzen?

Um die Umsetzung der DAC7-Richtlinie korrekt durchzuführen, solltest du als Gastgeber von Ferienwohnungen und Ferienhäusern zunächst überprüfen, ob du von der Richtlinie betroffen bist. Liegt dein Hauptwohnsitz oder deine Vermietung in einem EU-Land, dann musst du die Richtlinie einhalten. Außerdem müssen wir als Gastgeber sicherstellen, dass alle notwendigen Informationen über unsere Vermietungen bei den Buchungsplattformen angegeben werden, damit diese dann die Daten an die zuständigen Behörden weitergeben können. Die Plattformen benötigen von uns Gastgebern dazu die oben genannten Angaben, die von den Plattformen auf verschiedene Arten gesammelt werden. Du solltest dich über die genaue Umsetzung der Informationssammlung am besten direkt bei den Plattformen selbst informieren. Hier findest du beispielsweise die Vorgaben von Booking.com und Airbnb:

Welche rechtlichen Konsequenzen hat die Nichteinhaltung der Bestimmungen der DAC7-Richtlinie?

Wer als Gastgeber von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern die Bestimmungen der DAC7-Richtlinie nicht einhält, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dazu gehört etwa die Verpflichtung zur Nachzahlung von Steuern oder Bußgeldern, sollten im Rahmen der Prüfung falsche oder fehlende Angaben gefunden worden sein. Wenn Angaben in der Steuererklärung fehlen, wird der Gastgeber im besten Fall dazu aufgefordert, die Daten nachzuliefern. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung kann jedoch auch ein Strafverfahren eingeleitet werden und es drohen Geldstrafen.

Des Weiteren kann die Plattform den Gastgeber von der Nutzung ausschließen oder bereits erzielte Vergütungen zurückhalten, wenn er die geforderten Informationen nicht bereitstellt. Dadurch verliert er einen bedeutenden Marketingkanal für seine Vermietung und verpasst die Chance, potenzielle Gäste auf sich und seine Unterkunft aufmerksam zu machen. Daher ist es für jeden Gastgeber ratsam, alle geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nur so kannst du das volle Potenzial der Plattformen ausschöpfen und erfolgreich deine Ferienunterkunft vermieten.

Welche Vorteile bietet die Einhaltung der DAC7-Richtlinie für Gastgeber von Ferienwohnungen?

Wenn du als Gastgeber von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern die Bestimmungen der DAC7-Richtlinie einhältst, ergeben sich tatsächlich auch einige Vorteile für dich. Zum einen stärkst du das Vertrauen deiner Gäste in deine Unterkunft, da sie wissen, dass du alle gesetzlichen Anforderungen erfüllst. Zum anderen erhöhst du deine Sichtbarkeit auf den Online-Plattformen wie Airbnb oder Booking.com. Anbieter, die sich nicht an die Richtlinie halten, können, wie bereits beschrieben, von den Plattformen ausgeschlossen werden und verlieren damit diesen Vorteil. Wenn all deine Einkünfte korrekt deklariert werden und keine Fehler bei der Abgabe der Steuererklärung auftreten, minimierst du zudem das Risiko einer späteren Kontrolle durch das Finanzamt. Nicht zuletzt trägst du als Gastgeber auch dazu bei, dass Steuerhinterziehung bekämpft werden kann und damit mehr Fairness in der Vermieterbranche herrscht. Insgesamt lohnt es sich also auf jeden Fall, die DAC7-Richtlinie gewissenhaft umzusetzen – nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch für dein eigenes Geschäftsergebnis.

Mein Fazit: Mit einer positiven Einstellung zur neuen DAC7-Richtlinie erfolgreich sein

Insgesamt empfehle ich, als Gastgeber eine positive Einstellung zur neuen DAC7-Richtlinie einzunehmen und diese als Chance zu sehen, um erfolgreich ein Vermieterbusiness zu betreiben. Wer sich regelmäßig informiert und seine Pflichten erfüllt, kann langfristig davon profitieren – sowohl finanziell als auch in puncto Reputation. Eine positive Einstellung zur Einhaltung der neuen Bestimmungen ermöglicht es uns Gastgebern nicht nur, sich rechtlich abzusichern, sondern auch das Vertrauen unserer Gäste zu gewinnen. Wer sich hingegen nicht an die Bestimmungen der DAC7-Richtlinie hält, riskiert empfindliche Strafen oder sogar den Ausschluss von den Buchungsplattformen. Das kann nicht nur finanzielle Folgen haben, sondern auch einen schlechten Ruf verursachen. Indem du die neuen Anforderungen erfüllst, kannst du dein Geschäft auf sichere und legale Weise ausbauen und dich als vertrauenswürdiger Partner für deine Gäste positionieren. Außerdem kannst du so dazu beitragen, das allgemeine Vertrauen in uns als Vermieter zu erhöhen und gleichzeitig eine faire Besteuerung sicherzustellen. Insgesamt lohnt es sich also für jeden Gastgeber von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, positiv auf die neue DAC7-Richtlinie zuzugehen und ihre Bestimmungen umzusetzen – denn am Ende profitieren alle davon!

Häufig gestellte Fragen zum Thema

Die Suche über Google (Google Maps) sollte dir eine Auflistung über Fotografen geben, die in deiner Region bzw. der deiner Ferienunterkunft tätig sind. Hier solltest du darauf achten, dass sich die Fotografen mit Objektfotografie – bestenfalls sogar Ferienimmobilien – auskennen. In den Referenzen oder Galerien der jeweiligen Anbieter solltest du einen guten ersten Einblick über bisherige Projekte erhalten. Darüber hinaus gibt es auch deutschlandweit Fotografen, die sich auf die Fotografie von Ferienimmobilien spezialisiert haben. Gegen Übernahme der Fahrtkosten nehmen diese auch gerne weite Wege in Kauf, um für dich die perfekten Fotos zu schießen. Wir haben in den vergangenen Jahren mit mehreren Experten zusammengearbeitet und können dir auf Nachfrage eine Empfehlung für deinen Standort aussprechen.

Primär ist dies von der Größe deiner Unterkunft abhängig. Jeder Raum sollte mindestens einmal abgelichtet werden. Besser sind jedoch Fotos aus mehreren Perspektiven, um einen besseren Eindruck vom Raum und dessen Größe zu erhalten. Für eine Ferienwohnung solltest du mindestens 20 Fotos haben. Wenn die Unterkunft besondere Merkmale (Kamin, Terrasse, besondere Einrichtungsgegenstände, etc.) aufweist, können es gerne mehr sein.

Der Preis für deine Aufnahmen/den Fotografen setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

Anzahl Fotos/Objektgröße
Je größer deine Unterkunft ist, desto mehr Räume müssen abgelichtet werden. Der Aufbau der Belichtung und das Ausrichten der Kamera benötigt hier am meisten Zeit.

Nutzungsrechte
Für das Verwenden der Bilder in Print und Digital zahlst du eine Nutzungsgebühr. Achte darauf, für welche Zwecke du die Bilder mit der vereinbarten Genehmigung verwenden darfst.

Dekoration/Requisiten
Du möchtest deine Unterkunft vorab passend vom Fotografen dekoriert bekommen? Diese Zusatzleistung kostet in der Regel extra.

Umgebungsfotos
Zusätzliche Bilder von der Umgebung rund um deine Ferienunterkunft kosten oft extra, können deine Inserate oder deine Website aber zusätzlich bereichern.

Bildbearbeitung
Du möchtest deinen Bildern den letzten Feinschliff geben, bevor sie bei diversen Unterkunftsportalen im Netz landen? Der Fotograf hilft dir hier auf Nachfrage bestimmt gerne aus.

Für einen professionellen Fotografen zahlst du damit zwischen 400 – 1500 Euro für eine Ferienwohnung. Bei mehreren Objekten bekommt man meist einen kleinen Rabatt gewährt.

Der beste Zeitpunkt für die Unterkunftsaufnahmen liegt zwischen Frühjahr und Herbst. Hier ist es draußen meist freundlich und hell und die Wahrscheinlichkeit, einen sonnigen Tag zu erwischen, ist relativ hoch. Je nach Ausrichtung deiner Unterkunft (N,O,S,W) solltest du die Tageszeit für deine Aufnahmen bestimmen. In der Regel ist der frühe Morgen oder späte Nachmittag am besten für Fotos geeignet. Nutze gerne den Sonnenauf- und Sonnenuntergang, um weitere eindrucksvolle Aufnahmen zu erstellen.

Hier sind die Gegebenheiten deiner Unterkunft ausschlaggebend. Deine Unterkunft verfügt beispielsweise über sehenswerte hohe Decken oder einen offenen Wohnbereich? Dann wäre es doch klasse, wenn die Raumwirkung auch auf deinen Bildern transportiert werden könnte. Hier sollte dann ein Bildformat gewählt werden, welches die Besonderheiten deiner Ferienwohnung abgelichtet bekommt. Die am häufigsten verwendeten Formate sind 4:3, 16:10 oder 16:9. Achte jedoch darauf, dass das Format während des Shootings einheitlich bleibt, um Problemen bei der späteren Verwendung in Bildergalerien auf Websites oder in Inseraten vorzubeugen.

Für viele professionelle Fotografen ist es mittlerweile ausreichend, wenn sie am Tag des Shootings einen Zugang zu der zu fotografierenden Unterkunft erhalten. Du musst also nicht zwangsläufig vor Ort sein, damit die Unterkunft abgelichtet wird. Wenn du die Ferienwohnung jedoch mit deinen eigenen Requisiten dekorieren möchtest, ist ein Treffen vor Ort empfehlenswert.

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Oliver Lehne
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Hallo Peter, dazu kann ich dir zum jetzigen Zeitpunkt keine Einschätzung geben. Das Thema "Kleinanzeigen.de" ehemals ebay-kleinanzeigen ist meiner Meinung nach bei diversen rechtlichen Fragestellungen schwierig zu betrachten. Ich würde mir sehr wünschen, wenn der neue Betreiber Adevinta klarere Rahmenbedingungen für Kleinanzeigen mit "Kurzzeitvermietungen" schafft, wir werden sehen... Viele Grüße - Oliver

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Peter Sievers
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Vielen Dank für die ausführlichen Informationen zu dem Thema. Ebay Kleinanzeigen bietet ja auch eine "Vermietungsplattform" an. Weiß man wie dort mit der DAC7 Richtlinie umgegangen wird? Danke und viele Grüße Peter

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