Eine Inventarliste ist ein nützliches Tool, um die Einrichtung deiner Ferienwohnung oder deines Ferienhauses zu organisieren und den Überblick zu behalten. Auf dieser Liste findest du alles, was in eine typische Ferienwohnung oder ein Ferienhaus gehört – von den Möbeln über die elektronischen Geräte bis hin zu Geschirr und Besteck – hier ist alles aufgelistet! Damit du einfach und schnell einen Überblick über das Inventar in deiner Ferienwohnung oder deinem Ferienhaus bekommst, habe ich dir eine praktische Inventarliste als Mustervorlage erstellt, mit der du direkt loslegen kannst!
Eine Inventarliste ist in vielerlei Hinsicht praktisch: Sie schafft zum einen eine gute Übersichtlichkeit über deine Einrichtungsgegenstände in der Ferienunterkunft und hilft dir zum anderen dabei, eventuelle Schäden und Verluste, die durch deine Feriengäste entstanden sind, festzustellen und festzuhalten. Insbesondere für Ferienunterkünfte, die vollumfänglich ausgestattet sind (mit Büchern, Bildern, Kunstwerken, Spielen, Spielzeug, etc.), ist das Führen einer Inventarliste sehr empfehlenswert.
Für das Erstellen einer Inventarliste gibt es mehrere Herangehensweisen. So kannst du eine Inventarliste über einen PC oder das Handy völlig digital oder auch analog, sprich händisch auf einem Blatt Papier, anfertigen. Um nicht von null starten zu müssen, empfiehlt sich der Download unserer Mustervorlage, in der wir einen Großteil der grundlegendsten Einrichtungsgegenstände bereits vermerkt haben. Trage dich dafür einfach mit deiner Mailadresse und deinem Namen ein, bestätige kurz deine Anmeldung und schon bekommst du die vorgefertigte Inventarliste als Mustervorlage für Word und Pages zugeschickt. Danach sollte die Vorgehensweise wie folgt aussehen:
Die Inventarliste sollte bestenfalls unmittelbar vor der ersten Vermietung vervollständigt werden. Damit kannst du sicherstellen, dass du zum Start deines Vermietungsgeschäftes einen vollständigen Überblick über dein Inventar besitzt. Alle weiteren Einrichtungsgegenstände, die du nachträglich noch in die Wohnung bringst, sollten von dir natürlich direkt ergänzt werden.
An dieser Stelle würde ich gerne auf die Definition des Begriffs „Inventar“ aus dem Duden verweisen. Dort wird das Inventar als „Gesamtheit der zu einem Betrieb, Unternehmen, Haus, Hof o. Ä. gehörenden Einrichtungsgegenstände und Vermögenswerte (einschließlich der Schulden)“ (Quelle) definiert. Auf Grundlage dieser Definition kommt man zu der Annahme, dass zum Inventar einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses grundsätzlich erstmal alles zählt, was sich in der Unterkunft und auf dem dazugehörigen Grundstück befindet. Dazu zählen dann alle Möbelstücke, alle elektronischen Geräte, die Handtücher, Bettwäsche, Dekorationen, etc.
Wenn man nun also eine vollständige Inventarliste erstellen möchte, müssten alle Einrichtungsgegenstände einzeln erfasst und gezählt werden. Nun kommt man schnell zu der berechtigten Frage: Macht es überhaupt Sinn, alles bis ins kleinste Detail zu erfassen? Nein, natürlich nicht! Während kleinere Dinge, wie beispielsweise ein Salz- und Pfefferstreuer, gerne noch mit erfasst werden dürfen, macht es hingegen keinen Sinn, jedes einzelne Pfefferkorn zu zählen oder die Gewürze nach Gewicht abzuwiegen. Deine Inventarliste sollte vollständig sein, sich jedoch auf die Dinge beschränken, die sich einfach und ohne großes Zeitinvestment nachprüfen lassen.
Diese Frage lässt sich meiner Meinung nach nicht pauschal beantworten, da sie von mehreren Faktoren abhängig ist. Zu den Faktoren zähle ich:
Basierend auf den vorgenannten Faktoren solltest du nun selbst abschätzen können, wie oft die Prüfung deines Inventars notwendig ist. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die eigene Unterkunft mindestens zweimal im Jahr auf Herz und Nieren zu prüfen. Das beinhaltet auch das Testen der Sanitäranlagen, der Heizung, Klimageräte, etc. Mit der richtigen Gästekommunikation können Teile deiner Prüfung deutlich vereinfacht werden.
In den meisten Fällen gehen Feriengäste sorgsam mit der Einrichtung ihrer gemieteten Unterkünfte um. Nichtsdestotrotz kann es schnell mal passieren, dass aus Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit ein Schaden entsteht. Das kleine Kind wirft einen Teller vom Küchentisch, der Hund stößt die Designer-Vase im Flur um oder Oma Helga legt das Plastik-Schneidebrett zu früh auf das noch nicht wieder abgekühlte Kochfeld und lässt es anbrennen. Im besten Fall meldet der Gast alle entstandenen Schäden unmittelbar beim Gastgeber, sodass dieser rechtzeitig handeln und sich, falls notwendig, um Ersatz kümmern kann. Da die Vermietungsrealität leider doch häufig von dieser Idealvorstellung abweicht und viele kleinere Schäden gerne verschwiegen werden, empfehle ich dir, in der Hausordnung oder direkt im Mietvertrag klare Regeln zu definieren, wie mit Schäden und daraus resultierenden finanziellen Aufwänden umgegangen wird. In Bezug auf die Haftung bei Schäden gilt laut § 823 BGB (1):
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Sollte ein Gast bei dir einen Schaden am Inventar (oder auch der gesamten Unterkunft) verursachen, egal ob vorsätzlich oder unbeabsichtigt, ist er laut BGB also dazu verpflichtet, für den Schaden aufzukommen. Während für kleinere Schäden gerne auch aus der eigenen Tasche gezahlt wird (eine Einigung zwischen dir und dem Gast vorausgesetzt), kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers für größere Schäden auf.
Schauen wir uns nun noch die Folgen des Nichtmeldens von Schäden oder Entwendungen an: Wenn Schäden nicht gemeldet oder Teile des Inventars gestohlen werden, kann das zu ernsthaften Folgen für die betroffene Person führen. Zunächst muss diese Person für den entstandenen Schaden haften, was bedeutet, dass sie für den Schaden aufkommen muss. Zweitens kann es zu einer Strafe für die betroffene Person kommen, wenn der Schaden groß genug ist. Du solltest hier jedoch in jedem Fall abwägen, ob sich ein rechtliches Verfahren lohnt. Ist der entstandene Schaden vergleichsweise gering, lohnen sich die Gerichtskosten meist nicht und du kommst günstiger, wenn du den entstandenen Schaden einfach selbst bezahlst oder das entwendete Inventar selbst ersetzt. Bitte konsultiere in diesem Fall unbedingt einen Anwalt für eine entsprechende Hilfestellung.
Du kannst unsere Mustervorlage Inventarliste kostenfrei und auf deine Bedürfnisse angepasst nutzen. Beachte jedoch, dass ich keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit und auch keine Haftung übernehme. Die Inventarliste ist das Ergebnis meiner Erfahrung aus der Praxis und ich möchte dich damit unterstützen. Gern kannst du bei Bedarf die Inventarliste auf deine Ferienwohnung oder dein Ferienhaus anpassen. Dafür erhältst du die Inventarliste beim Download als Word- und Pages-Datei, die du dann entsprechend bearbeiten und auf deine Gegebenheiten abstimmen kannst. Füge einfach die Gegenstände deiner Ferienwohnung oder deines Ferienhauses in der Liste hinzu und lösche diejenigen, die nicht in deiner Ferienunterkunft zu finden sind. So hast du deine eigenen personalisierte und abgestimmte Inventarliste, mit der du dein Inventar jederzeit kontrollieren und überblicken kannst.
Öffne den Google Unternehmenseintrag deiner Ferienunterkunft und lasse dir über den Button „Um Rezensionen bitten“ deinen individuellen Bewertungslink anzeigen. Kopiere den Link für den nächsten Schritt.
Lasse dir jetzt einen QR-Code für den zuvor kopierten Bewertungslink generieren. Wir empfehlen dafür den kostenlosen QR-Code-Generator von "QR Code Monkey". Es gibt natürlich auch weitere brauchbare Alternativen.
Nutze unsere kostenfreie Mustervorlage „QR-Code Aufsteller“ und füge den soeben generierten QR-Code sowie dein eigenes Logo und eine entsprechende E-Mail Adresse in die Vorlage ein. Am Ende das Speichern nicht vergessen.
Im letzten Schritt musst du das bearbeitete Dokument nur noch ausdrucken (Format A5 mit Farbdruck empfohlen) und gut sichtbar in deiner Unterkunft platzieren. Robuste Tischaufsteller aus Acryl (wie im Bild gezeigt) eignen sich dafür perfekt.